Abteilung Kynologie
Aus Tierschutzgründen muss für jedes Jagdrevier ein speziell ausgebildeter und geprüfter Jagdhund für die Nachsuche von verletztem Wild zur Verfügung stehen. Bei jeder Such-, Drück- und Treibjagd sowie bei der Jagd im Feld und am Wasser muss ein für die jeweilige Jagdart brauchbarer Jagdhund mitgeführt werden. Es besteht die Pflicht zum Einsatz von ausgebildeten, brauchbaren Jagdhunden.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben bieten wir unseren Mitgliedern Hundeführerlehrgänge an und führen die entsprechenden Prüfungen durch. Weiterhin sind diese Prüfungen für den Züchter ein wertvolles Hilfsmittel, um die Qualität seiner Zucht zu erkennen und die hohen Qualitätsstandards unserer Jagdhunde sicherzustellen.
Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss einer Hundeprüfung und den darauf folgenden Einsatz in der Praxis ist eine intensive Vorbereitung und Ausbildung der Jagdhunde in Feld, Wasser und Wald.
Die Kynologische Abteilung des Kreisjagdverein Gelnhausen mit ihren Verbandsrichtern und Ausbildern
- fördert die Ausbildung der Hundeführer*innen sowie die Führung und Abrichtung der Jagdhunde im Rahmen eines jährlich angebotenen Hundeführerlehrganges. Der Lehrgang beginnt jeweils im Frühjahr und endet mit Abschluss der Herbstprüfungen.
- richtet für seine Mitglieder Prüfungen nach den Prüfungsordnungen des JGHV aus, von der Bringtreueprüfung über VJP, HZP bis hin zur VGP, VPS sowie der VSwP und der VStP aus
- unterstützt unsere Jäger*innen bei ihrer Aufgabe, einen brauchbaren Hund mit der gesetzlich vorgeschriebenen Hessischen Brauchbarkeitsprüfung zur Verfügung zu stellen.
- schult seine Verbandsrichter*innen und betreut im Rahmen der Ausbildung des Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) die Richteranwärter*innen bei ihrer Ausbildung zum Verbandsrichter.
Wir sind Mitglied im Jagdgebrauchshundverband e.V.